3 Steuertipps für das Kleingewerbe 

*Hinweis dieser Artikel erscheint in Rahmen einer bezahlten Partnerschaft mit der Smartsteuer GmbH


Der erste Schritt in das eigene Business führt häufig über das Kleingewerbe. Kein Wunder, die Gründung geht kaum einfacher, es ist kein Grundkapital nötig und auch die Buchführung ist vergleichsweise unkompliziert. Trotzdem kann es zu Beginn schon etwas viel werden, worauf du als Kleingewerbetreibende:r achten solltest. Die 3 wichtigsten Steuertipps gibt’s im Überblick.

Diese Steuer musst du im Kleingewerbe zahlen 

Zunächst einmal kannst du ein Kleingewerbe anmelden und gleichzeitig als Kleinunternehmer:in gelten. Oft werden diese Begriffe synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Sachverhalte darstellen. Kleingewerbetreibende gelten rechtlich nicht als Kaufleute, was dir komplizierte Steuerthemen und auch die doppelte Buchführung erspart.

Zu den Steuern, die du als Kleingewerbetreibende:r zahlen musst, gehören:

  • Die Einkommenssteuer für deinen Gewinn als Kleingewerbe-Verdienst.
  • Die Gewerbesteuer für alle Gewinne, die über dem Freibetrag von 24.500 € erwirtschaftet werden. 
  • Die Umsatzsteuer, die wird jedoch nur fällig, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Diese kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr unter 22.000 € liegt und im laufenden Jahr 50.000 € nicht überschreitet. 

Wichtig ist außerdem, die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zu beachten. Die muss für Kleingewerbetreibende bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September kann schriftlich beantragt werden.

3 Tipps zum Steuern sparen als Kleingewerbetreibender

Als Gründer:in eines Kleingewerbes passiert es nicht selten, dass du Privates und Berufliches vermischst. Das muss jedoch nicht zu deinem Nachteil sein. Häufig kannst du mehr von der Steuer absetzen, als du jetzt denkst.

1. Versteckte Betriebsausgaben

Beim privaten Wocheneinkauf gleich noch Getränke für die Kunden oder für das eigene Büro besorgen. Auch wenn es kleine Beträge sind, sie gehören zu deinen Betriebsausgaben. Lass dir deshalb immer alle Belege für deine Einkäufe geben, auch wenn darauf auch private Ausgaben vermerkt sind. Übernimm nur die betrieblichen Ausgaben in deine Buchführung und schon kannst du sie in der Steuererklärung geltend machen. 

2. Fahrten mit dem eigenen PKW 

Wenn du dein privates Auto gelegentlich für Fahrten rund um deine Nebentätigkeit nutzt, solltest du diese auch bei der Steuer nicht unter den Tisch fallen lassen. Nutzt du dein Auto mehr als 50 % für dein Unternehmen, musst du es als Firmenwagen anmelden. Doch bei einer Nutzung über 10 % kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis. Ein Fahrtenbuch mit Datum, Grund der Fahrt und den gefahrenen Kilometern reicht aus. Das gilt auch, wenn du wirklich nur selten fährst. Immerhin kannst du dann noch von der Kilometerpauschale profitieren. 

3. Arbeitsmittel im Homeoffice 

Egal ob du dein Business im Arbeitszimmer startest oder vom Küchentisch aus, alle für deinen Betrieb benötigten Arbeitsmittel kannst du absetzen. Dazu zählen Arbeitsgeräte, wie PC, Laptop, Schreibtisch und Stuhl sowie Büromaterial wie Papier und Stifte. Das gilt übrigens auch, wenn die Möbel keine typischen Büromöbel sind, Stil und Material sind für die Steuer nämlich unerheblich. Wichtig ist, dass du die Geräte und Materialien für deinen Betrieb nutzt und den Kauf durch Belege nachweisen kannst.

Fazit

Wichtig für dich als Kleingewerbetreibende:r ist es, genau hinzuschauen. Oft verstecken sich in deinem Alltag als nebenberuflicher Gründer:in kleinere Investitionen, die besonders einfach von deiner Steuer abgesetzt werden können. Dafür braucht es nicht einmal besondere Kenntnisse, viele Steuersoftware bieten entsprechende Lösungen an. Wenn du einmal weißt, was möglich ist, wirst du kein Geld mehr verschenken müssen. 

Redaktion

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