Angestellt und nebenberuflich selbstständig: Das gilt es zu beachten

Angestellt und nebenberuflich selbstständig: Das gilt es zu beachten 

Den Beruf aufgeben und mit einer Selbstständigkeit endlich die eigenen kreativen Ideen und Vorstellungen umsetzen – das wünschen sich viele. Den Schritt aus einer Festanstellung heraus in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen, ist jedoch nicht zu selten mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, die Festanstellung nicht aufzugeben und die Selbstständigkeit nebenberuflich auszuführen, um das Risiko von Arbeitslosigkeit zu minimieren.

Bevor du neben deinem Hauptberuf eine selbstständige Nebentätigkeit aufnimmst, kommen einige Fragen auf, die vorab geklärt werden müssen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns daher mit wichtigen Informationen und rechtlichen Grundlagen rund um das Thema: Angestellt und selbstständig. 

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Möchtest du dich zusätzlich zu deinem Angestelltenverhältnis freiberuflich oder gewerblich selbstständig machen, spricht man von einer selbstständigen Nebentätigkeit, auch Nebenerwerb genannt. Du übst wie gewohnt weiterhin deinen Hauptberuf aus, während du dir mit einer selbstständigen Tätigkeit quasi ein zweites Standbein aufbaust. 

Die Vorteile liegen hier vor allem in der Risikominimierung. Im Gegensatz zu der hauptberuflichen Selbstständigkeit bietet ein Angestelltenverhältnis mit nebenberuflicher Selbstständigkeit eine finanzielle Sicherheit. Du kannst deine Geschäftsidee in Ruhe umsetzen und ohne Druck testen, während du weiterhin ein stabiles und regelmäßiges Einkommen erhältst. 

Welche Formalitäten für die Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit ausgefüllt werden müssen, hängt (genauso wie es bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit der Fall ist) davon ab, für welche Rechtsform du dich entscheidest und ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sein wirst. Dazu musst du dich beim zuständigen Gewerbeamt melden.

Meldest du ein Gewerbe an, kannst du eine Kapitalgesellschaft gründen. Dafür bieten sich die Rechtsformen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) an. Du kannst dein Kleingewerbe aber auch, wie ein Freiberufler, als Einzelunternehmen führen. 

Ganz egal, für welche Rechtsform du dich entscheidest, die Einnahmen dürfen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht den Lohn aus der Haupttätigkeit übersteigen, ansonsten giltst du als hauptberuflich selbstständig. Selbiges gilt für den Zeitaufwand. Die Arbeitsstunden für die Nebentätigkeit sollten als Faustregel nicht mehr als 20 Wochenstunden betragen. 

Gibt es Verdienstgrenzen, wenn man sich als Angestellter selbstständig macht? 

Wie viel du als Angestellter nebenberuflich dazu verdienen darfst, ist abhängig davon, wie viel du hauptberuflich verdienst. Machen die Einnahmen deiner Selbstständigkeit mehr als 50 % deines Gesamteinkommens aus, bist du nicht länger angestellt und nebenberuflich selbstständig, sondern hauptberuflich selbstständig. Bei Beamten ist dieser Satz sogar noch etwas niedriger. Sie dürfen nur 40 % ihrer Einnahmen aus zusätzlicher, selbstständiger Tätigkeit erzielen. 

Du solltest also darauf achten, dass dein Angestelltenlohn höher ist als die Einnahmen aus deiner Nebentätigkeit. Als Angestellter werden die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung zur Hälfte von deinem Arbeitgeber gezahlt. Mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit kann sich das ändern. 

Selbstständig im Angestelltenverhältnis? Informiere deinen Arbeitgeber

Im Prinzip hat jeder Arbeitnehmer das Recht dazu, sich nebenher selbstständig zu machen. Eine Zustimmung seitens des Arbeitgebers ist offiziell nicht nötig. Möchtest du dein festes Einkommen und die finanzielle Sicherheit nicht aufs Spiel setzen, solltest du deinen Nebenberuf keines Falls vor deinem Arbeitgeber geheim halten. 

Die meisten Vorgesetzte haben in der Regel auch kein Problem damit und stimmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit schnell zu. In einigen Fällen kann es aber dennoch sein, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeiten ablehnt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber ein Problem bei der Art der Tätigkeit sieht oder Bedenken vorhanden sind, dass die zusätzliche Arbeit die Arbeitsqualität negativ beeinflussen könnte. 

Um deinem Arbeitgeber mögliche Zweifel zu nehmen und eine Kündigung des Arbeitsvertrages zu vermeiden, ist es hilfreich, wichtige Aspekte schriftlich festzulegen. Darin bestätigst du, dass deine nebenberufliche Tätigkeit: 

  • keine direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellt
  • keine negativen Auswirkungen auf deinen Hauptberuf hat
  • keine Mittel oder Daten des Arbeitgebers benötigt
  • keinen Einfluss auf Urlaubs- oder Krankentage hat

Beide Jobs müssen sich deutlich voneinander trennen lassen und Urlaubstage sollten weiterhin der Erholung dienen. Solange du diesen Punkten Folge leistest und deinen Hauptberuf nicht vernachlässigst, stellt die Kombination angestellt und selbstständig in der Regel aus Arbeitgebersicht keine Probleme dar. 

Sozialversicherung und Krankenversicherung: Das ändert sich

Solange deine Selbstständigkeit als Nebentätigkeit akzeptiert wird, ändert sich in Bezug auf Sozial- und Krankenversicherung nichts. Du musst deine Tätigkeiten zwar beim Finanzamt anmelden und gegebenenfalls einen Gewerbeschein einholen, dein Arbeitgeber zahlt aber weiterhin die Hälfte der Beiträge. 

Übersteigen die Einkünfte aus deiner Selbstständigkeit die des Angestelltenverhältnisses, bist du nicht länger sozialversicherungspflichtig und die gesetzlichen Krankenkassen verlangen, dass du dich privat, bzw. freiwillig versicherst. Die Beträge, die du monatlich zahlen musst, werden dadurch deutlich höher. Der Höchstsatz für Krankenkassenbeiträge aus einer freiwilligen Versicherung steigt von Jahr zu Jahr und liegt derzeit bei knapp 800 Euro pro Monat. Wie viel du im Endeffekt für die Sozialleistungen bezahlen musst, hängt von deinem jährlichen Verdienst ab.

Versteuerung der Einkommensteuer und der Gang zum Finanzamt

Ein zusätzliches Einkommen hat natürlich auch Einfluss auf die Versteuerung. Als Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Das ändert sich mit Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. 

Je nachdem, für welche Rechtsform du dich entschieden hast, fallen unterschiedliche Steuern an. Als Einzelunternehmer mit einem Kleingewerbe musst du Gewerbesteuern abführen. Sind nur geringe Umsätze zu erwarten, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und dich so von der Pflicht der Umsatzsteuer befreien lassen. 

In Bezug auf die Einkommenssteuerpflicht macht es keinen Unterschied, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Wie hoch der Gewinn durch die Selbstständigkeit ist, spielt ebenfalls keine Rolle. Das Geld, was du über den jährlichen Freibetrag hinaus verdienst, muss über die Einkommensteuererklärung versteuert werden. Dafür verlangt das Finanzamt, dass du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst und einmal im Jahr eine Einnahmenüberschussrechnung einreichst. 

Scheinselbstständigkeit bei Nebentätigkeit vermeiden

Aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht wird deutlich zwischen Einkünften aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit unterschieden. Wer frei und selbst Arbeitsort, Zeiten und Lohn festlegen kann, der ist in der Regel selbstständig tätig. Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht, fällst du nicht in die Kategorie selbstständig, sondern giltst als angestellt. 

Damit es zu keinen Problemen kommt, solltest du folgende Aspekte unter Berücksichtigung einer möglichen Scheinselbstständigkeit vermeiden: 

  • vertraglich festgehaltene feste Arbeitszeiten
  • verpflichtende physische Präsenz in Firmenbüros
  • vertraglich vereinbarte Urlaubsansprüche
  • auch nebenberuflich mit mehr als einem Kunden zusammenarbeiten

Wird im Nachhinein festgestellt, dass die Tätigkeit eher einem festen Angestelltenverhältnis als einer Selbstständigkeit gleicht, können die Folgen finanziell belastend sein. Hohe Nachzahlungen für die Rentenversicherung und Krankenkassenbeiträgen sind die Folge. Grundsätzlich ist es daher ratsam, sich noch vor Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit mit dem Thema Scheinselbstständigkeit zu befassen. 

Fazit: Hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig in nur wenigen Schritten

Egal ob hauptberuflich oder nebenberuflich, mit einer Selbstständigkeit kommen neue Hürden auf dich zu. Bist du angestellt und übst eine selbstständige Nebentätigkeit aus, gibt es einige Kriterien, die du erfüllen musst, damit die Selbstständigkeit auch als zusätzliche und nicht als Haupteinnahmequelle akzeptiert wird. Dafür genießt du einige Vorteile, sowohl finanziell als auch steuerlich. 

Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, dennoch kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass der Angestelltenvertrag eine zusätzliche Nebentätigkeit ausschließt. Es ist daher immer ratsam, mit offenen Karten zu spielen und seinen Arbeitgeber formell über die Selbstständigkeit zu informieren. 

Fazit

Du denkst darüber nach, neben deiner Festanstellung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Tolle Idee! Es ist der perfekte Weg, um deinen kreativen Geist zu entfesseln, ohne dabei das finanzielle Sicherheitsnetz der Festanstellung zu verlieren.

Aber bevor du dich Hals über Kopf in dieses Abenteuer stürzt, gibt es einige wichtige Punkte, die du beachten solltest. Die Wahl der richtigen Rechtsform, das Einhalten von Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen und das Verstehen deiner rechtlichen Verpflichtungen sind nur einige der Herausforderungen, die auf deiner spannenden Reise auf dich warten.

Und vergiss nicht, deinen Chef ins Boot zu holen! Obwohl er formell nicht zustimmen muss, wird ein offener Dialog dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Sei dir auch der möglichen Auswirkungen auf deine Sozial- und Krankenversicherung sowie auf deine Steuern bewusst. Aber keine Sorge, deine Festanstellung bietet dir ein stabiles finanzielles Fundament, um diese zusätzlichen Verpflichtungen zu meistern.

Zuletzt sei vorsichtig, um keine Scheinselbstständigkeit zu riskieren. Eine klare Abgrenzung zwischen deiner Haupt- und Nebentätigkeit ist entscheidend, um teure rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden.

Also, bereit für das Abenteuer? Mit der richtigen Vorbereitung und einem guten Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen kannst du in der Kombination von Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit das Beste aus beiden Welten vereinen. Also, mach dich bereit und starte deine Reise in die spannende Welt der Selbstständigkeit!

 

Disclaimer: Die Infos in diesem Blogbeitrag dienen nur zur allgemeinen Information und sind keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität, können aber keine Garantien für die Infos geben. Deine Handlungen auf Basis dieser Infos sind auf eigene Gefahr. Es ist empfehlenswert, vor Entscheidungen oder Maßnahmen aufgrund dieser Infos professionelle Rechts- oder Steuerberatung einzuholen

Redaktion

evgenij

Ich bin Evgenij, der technische Kopf und Marketingexperte bei Sidepreneur. Hauptberuflich leite ich eine Online-Marketing-Agentur in Nürnberg, spezialisiert auf individuelle Wachstumsstrategien im digitalen Raum. Meine Freizeit verbringe ich gerne mit meiner Familie und interessiere mich für American Football #Cheesehead

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