*Hinweis dieser Artikel erscheint in Rahmen einer bezahlten Partnerschaft mit der Smartsteuer GmbH
Das Hobby zum Beruf machen – Ein Traum, der für viele nebenberuflich beginnt. Das ist auch gut so, denn als Kleinunternehmer oder Kleingewerbetreibender wird dir nicht nur das Gründen selbst und die Buchhaltung erleichtert, es nimmt auch in puncto Steuererklärung einiges an Sorgen. Wie du dir deine Steuererklärung als Solo-Selbstständiger einfach machst, erfährst du im Folgenden.
Unterschied Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Freiberufler
Obwohl diese Begriffe oft dasselbe meinen, unterscheiden sie sich doch in den Details.
Ein Kleingewerbe muss, wie jedes Gewerbe, angemeldet werden. Als Kleingewerbetreibender gehörst du rechtlich nicht zu den Kaufleuten und bist somit nicht verpflichtet doppelt Buchführung zu betreiben oder dein Gewerbe ins Handelsregister eintragen zu lassen. Für die Steuer reicht in diesem Fall eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, aus.
Die Bezeichnung Kleinunternehmer dagegen bezieht sich ausschließlich auf die Steuer. Denn als Kleinunternehmer muss dein Umsatz im vergangenen Jahr nicht höher sein als 22.000 € und im laufenden Jahr die Marke von 50.000 € nicht überschreiten. Ist das der Fall, kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich nutzen.
In diesem Fall bist du von der Umsatzsteuer befreit und musst diese nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Außerdem sparst du dir die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und musst keine Umsatzsteuer-Einnahmen an das Finanzamt überweisen. All das ist möglich, sofern du auf deinen Rechnungen vermerkst, dass du Kleinunternehmer bist.
Dafür genügt es, diesen Punkt beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entsprechend vermerken zu lassen. Auf deinen Rechnungen sollte der Hinweis ebenfalls stehen: „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Du siehst, auch als Kleingewerbetreibender kannst du Kleinunternehmer sein, wenn deine Umsätze entsprechend gering sind.
Aber auch als Freiberufler ohne Gewerbe kannst du von dieser Regelung Gebrauch machen und giltst dann ebenfalls als Kleinunternehmer, aber eben nicht als Kleingewerbetreibender.
Vereinfachte Steuererklärung – So geht’s
Trotz der vielen Vorteile, die du als Kleinunternehmer oder Kleingewerbetreibender hast, kommst du um die Steuererklärung nicht drumherum. Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist, ist zudem zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Aber alles halb so wild, mit dem Buchhaltungsprogrammen wie z.B Lexoffice lässt sich deine Buchhaltung und auch die EÜR einfach und sicher erstellen.
Von der Angebots- bis zur Rechnungserstellung bietet Lexoffice das komplette Paket für Solo-Selbstständige, das unter anderem folgende Funktionen bietet:
- Automatischer Import von Kundendaten und einfache Angebotserstellung
- Angebote direkt in Rechnungen umwandeln und versenden
- Einnahmen, Ausgaben und Umsätze auf einen Blick
- einfache EÜR-Erstellung und Übertragung in die Einkommenssteuererklärung
Dank der vielen Automatisierungen erleichtert Lexoffice nicht nur die Buchführung, sondern auch deine Steuererklärung. Du musst keinen teuren Steuerberater beauftragen und machst sicher keine Fehler beim Ausfüllen der EÜR. Besonders praktisch ist zudem die Schnittstelle zu der Online-Steuererklärung von smartsteuer.
Ganz ohne Sorgen können deine Daten aus Lexoffice so automatisch mit einem Klick in deine Steuererklärung übertragen werden. Vor der Abgabe erfolgt dann automatisch noch der smartCheck und prüft deine Angaben. Danach wird deine Steuererklärung einfach direkt an das Finanzamt übermittelt.
Als Kleinunternehmer sparst du dir Zeit und schonst deinen Geldbeutel am besten mit Lexoffice und der Onlinesteuersoftware von smartsteuer. So kannst du dein Business nebenbei starten und musst dir keine Sorgen um deine Steuern machen.