Kleingewerbe nebenberuflich anmelden: Tipps, für die Selbstständigkeit

Kleingewerbe nebenberuflich anmelden: Tipps, für die Selbstständigkeit 

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist kein leichter. Viele Menschen möchten nebenberuflich gründen, um die finanziellen Risiken zu minimieren. Für einige Berufsgruppen ist ein Kleingewerbe nicht unbedingt erforderlich, während für andere Tätigkeiten, egal ob hauptberuflich oder nebenberuflich, die Anmeldung beim Gewerbeamt zwingend notwendig ist. 

Bevor du als Existenzgründer es mit der Businessplanung losgehen kann, gibt es ein paar rechtliche Grundlagen, denen du dir bewusst sein solltest. Was es bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zu beachten gibt, klären wir in diesem Artikel. 

Kriterien für ein Nebengewerbe

Ideen entstehen häufig über Nacht, bei der Umsetzung sollte man jedoch etwas mehr Zeit einplanen. Möchtest du trotz Vollzeit-Job deiner nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen, kannst du ein Nebengewerbe anmelden und dich auf diese Weise selbstständig machen, ohne große finanzielle Risiken einzugehen. 

Dabei sollte der Vollzeit Job jedoch stets im Vordergrund stehen bleiben. Das bedeutet, dass der Zeitaufwand und die Einnahmen aus der selbstständigen Nebentätigkeit deutlich geringer ausfallen müssen, damit die formalen Grundvoraussetzungen für ein nebenberufliches Kleingewerbe erfüllt werden. 

Übersteigt der Arbeitszeit für deine Selbstständigkeit mehr als 20 Stunden die Woche und du verdienst über 50 % deines Gesamteinkommens mit dem Nebengewerbe, wird daraus ein Hauptgewerbe. 

3 Schritte zur nebenberuflichen Selbstständigkeit  

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist genau das richtige, wenn du deinen Hauptberuf behalten und deine Geschäftsidee erst einmal testen möchtest. Bevor du an die Umsetzung deiner Idee machst, gilt es erst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren und sich über die Vorgehensweise Gedanken zu machen. Um sich nebenberuflich selbstständig machen zu können, gibt es zunächst ein paar Formalitäten, die geklärt werden sollten, damit die Geschäftsidee die besten Voraussetzungen hat, erfolgreich zu werden.

1.Informiere deinen Arbeitgeber

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich neben dem Hauptjob selbstständig zu machen. In wenigen Fällen kann dir der Arbeitgeber aber verbieten, eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen. Bevor es an die Umsetzung der nebenberuflichen Selbstständigkeit geht, sollte dein erster Schritt daher zu deinem Arbeitgeber gehen. Erst wenn dieser einer Nebentätigkeit zustimmt, kannst du auf das fortlaufende Einkommen setzen und deinen Plan weiter ausbauen. Informierst du deinen Hauptarbeitgeber nicht, kann das im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen und das ist ja genau das, was du nicht möchtest. Deine Haupttätigkeit sollte trotz Nebengewerbe und zusätzlicher Einkünfte stets im Vordergrund stehen und das solltest du deinem Arbeitgeber auch so vermitteln. 

Solltest du zurzeit staatliche Förderungen wie etwa ALG1 oder Bafög beziehen, musst du in dem Fall das zuständige Amt informieren. In der Regel bewilligen diese ein nebenberufliches Kleingewerbe ohne Probleme, es kann allerdings sein, dass deine Förderungen dadurch gekürzt werden. 

2.Erstelle einen Businessplan

Hast du grünes Licht von deinem Arbeitgeber erhalten, kannst du deine Ideen in die Tat umsetzen und einen Businessplan schreiben. Auch für einen Nebenerwerb ist eine strukturierte Planung enorm wichtig. Du erhältst einen guten Überblick und hast dein Ziel stets vor Augen. 

3.Kläre rechtliche Formalitäten und melde das Kleingewerbe an

Der Start in die nebenberufliche Unabhängigkeit ist mit einigen Formalitäten verbunden. Die Krankenkasse muss informiert werden und es gibt verschiedene Rechtsformen und Regelungen, die individuell abgewogen werden müssen. Mache dich damit vertraut und melde erst dann dein Kleingewerbe an. 

Muss ich ein Gewerbe für meine nebenberufliche Tätigkeit anmelden?

Unabhängig von der Rechtsform wird in Deutschland grundsätzlich zwischen zwei Arten von Tätigkeiten unterschieden: die freiberuflichen und die gewerbetreibenden. 

Während die „freien Berufe“ keiner Gewerbeordnung unterliegen, muss für alle anderen Berufe ein Gewerbe angemeldet werden. Je nachdem, zu welcher Berufsgruppe du gehörst, erfolgt die Anmeldung der Nebentätigkeit entweder über das Finanzamt oder das Gewerbeamt. Eine Steuernummer brauchst du in beiden Fälle, denn ohne diese kannst du dich nicht selbstständig machen. 

Freiberufler

Zu den selbstständig ausgeübten Freiberufen gehören alle künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem der Beruf des Schriftstellers, Künstlers, Forschers, Dozenten und Sozialpädagogen.  Auch Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer oder ähnliche Berufe wie Unternehmensberater, Historiker und Informatiker können in die Kategorie  freiberuflich fallen. 

Genaue Abgrenzungsmerkmale enthält das Gesetz nicht. Du musst dementsprechend abwägen und mit deinem Finanzamt abklären, ob deine Tätigkeit unter einer freien Berufsgruppe fällt. Ist das der Fall, wird für deine Nebentätigkeit kein Kleingewerbe benötigt. Der Vorteil: du sparst dir ein paar Formalitäten und musst keine Gewerbesteuer zahlen. 

Gewerbetreibende

Gehörst du mit deiner Idee nicht zu einer freien Berufsgruppe, unterliegt deine Nebentätigkeit der Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du Produkte oder Dienstleistungen online verkaufst oder Vertretertätigkeiten nachgehst. 

Für jegliche Art von Handel muss ein Gewerbe angemeldet werden, ob nebenberuflich oder hauptberuflich ist dabei irrelevant. Gleiches gilt für alle handwerklichen Berufe und Tätigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie. 

Rechtsformen für ein nebenberufliches Kleingewerbe 

Freiberufler werden in der Regel als Einzelunternehmer eingestuft. Damit gehört dir als Person das Unternehmen zu 100 % und du haftest mit deinem Privatvermögen. 

Für Kleingewerbe, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden, kommen prinzipiell zwei Rechtsformen infrage: Du kannst sowohl ein Einzelunternehmen, als auch eine GbR gründen. Letztes bietet sich vor allem für Gruppen an. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen sollten vorab genau abgewogen werden. Liegt eine Kapitalgesellschaft vor, ist ein Gewerbeschein zwingend notwendig.

Geschäftsidee umsetzen und Nebengewerbe anmelden

Jede Erwerbstätigkeit muss in Deutschland bei den zuständigen Behörden angegeben werden. Bei einer Nebentätigkeit als Freiberufler erfolgt die Anmeldung ausschließlich über das Finanzamt. Hier muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und eine Steuernummer beantragt werden. 

Die Anmeldung eines Kleingewerbes unterscheidet sich nicht von der Anmeldung eines Gewerbes für die hauptberufliche Selbstständigkeit. Das örtliche Gewerbeamt ist hier zuständig. Dort musst du dich mit Beginn der selbstständigen Nebentätigkeit unverzüglich melden und entsprechende Formulare ausfüllen. Das Gewerbeamt informiert dann automatisch das zuständige Finanzamt. Auch hier musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, damit du eine Steuernummer erhältst und Rechnungen schreiben kannst. 

Je nachdem, welche Tätigkeit du nebenberuflich ausüben möchtest, kann eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer notwendig sein. Das zuständige Gewerbeamt informiert die Handelskammer, sobald du deine Selbstständigkeit anmeldest. 

Für die Registrierung deines Kleingewerbes zahlst du ca. 20 Euro. Hinzu können noch die Gebühren für die Handelskammer kommen, welche sich auf etwa 120 Euro pro Jahr belaufen. 

Klärung der Krankenversicherung und der Steuererklärung

Als Angestellter bist du gesetzlich krankenversichert, doch als Selbstständiger musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Du hast die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Wähle die für dich passende Option und kläre, ob du als Existenzgründer Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen hast.

Auch das Thema Steuern darf nicht vernachlässigt werden. Die Einnahmen aus deinem Nebengewerbe müssen in deiner Steuererklärung angegeben werden. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle Details zu klären und sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Pflichten erfüllst.

Nebenberuflich selbstständig: Steuern und Sozialversicherungsabgaben 

Sobald du ein Kleingewerbe anmeldest, bist du nebenberuflich selbstständig. Damit bist du genauso steuerpflichtig wie jeder Hauptgewerbetreibende. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei knapp 10 000 Euro jährlich. Darüber hinaus wird jegliches Einkommen, abhängig von der Höhe des Umsatzes, mit bis zu 42 % versteuert. Gegebenenfalls können zusätzliche Umsatzsteuern anfallen. 

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es auch nach dem Gewerbesteuergesetz einen jährlichen Freibetrag. Alles, was unter dem Freibetrag liegt, ist von der Steuer befreit. Wird dieser allerdings überschritten, musst du Gewerbesteuern für dein Kleingewerbe zahlen.

In Bezug auf die Sozialversicherung ändert sich mit einem Nebengewerbe erst einmal nichts. Es fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsleistungen für die nebenberufliche Selbstständigkeit an. 

Ähnlich verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen. Die zuständige Krankenkasse muss dennoch benachrichtigt werden, sobald ein Kleingewerbe angemeldet wird. Sollte deine Nebentätigkeit auf Dauer die Einnahmen der Haupttätigkeit übersteigen, müsse diese für den individuellen Beitragssatz berücksichtigt werden. Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit verlangen die Krankenkassen, dass du dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Dir sollte bewusst sein, dass Krankenversicherungsbeiträge auch rückwirkend eingefordert werden können. 

Das hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich

Jeder Umsatz muss in Deutschland versteuert werden. Bist du selbstständig, arbeitest du auf Rechnung. Auf dieser wird die Umsatzsteuer ausgewiesen, welche monatlich an das Finanzamt übermittelt werden muss. 

Eine Ausnahme bietet die Kleinunternehmerregelung. Wird der Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen und die gesetzte Umsatzgrenze aus dem Vorjahr nicht überschritten, kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dadurch muss die Umsatzsteuer nicht länger auf der Rechnung ausgewiesen werden. Die Buchhaltung gestaltet sich wesentlich einfacher und eine jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht für das Finanzamt aus. 

Führst du ein Kleingewerbe, bist du allerdings nicht automatisch ein Kleinunternehmer. Diese beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt. Kleingewerbetreibende können nur solange Kleinunternehmer sein, solange sie die Umsatzgrenzen einhalten. Der Vorjahresumsatz darf die Grenze von 22 000 Euro (Stand 2023) nicht überschreiten. Auch Freiberufler können die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe?

Bist du derzeit arbeitslos, soll dich das nicht davon abhalten, dich selbstständig zu machen. Da das Arbeitsamt sowie das Jobcenter gern einen längerfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit sehen wollen, bezuschussen sie in der Regel nur die hauptberufliche Existenzgründung. 

Doch auch die Gründung eines Kleinunternehmens ist aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich. Die maximale Arbeitszeit bezieht sich dabei auf 15 Stunden pro Woche. Wer ALG1 bezieht, darf damit bis zu 165 Euro im Monat dazuverdienen, bei ALG2 liegt der Maximalsatz bei 100 Euro monatlich. Alles, was du mit deinem Nebengewerbe darüber hinaus verdienst, wird an deine Sozialleistungen angepasst. Auch wenn das im ersten Moment nach einem nicht sonderlich hohen Zuverdienst klingt, ist der Schritt in die Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe eine gute Möglichkeit, den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. 

Fazit

Deine Leidenschaft zur Selbstständigkeit wird Wirklichkeit! Der Pfad zur Anmeldung eines Nebenberufs als Kleinunternehmer ist gespickt mit wichtigen Stationen – informiere deinen Arbeitgeber, erstelle einen durchdachten Businessplan und bewältige die rechtlichen Formalitäten. Doch keine Angst, diese Reise begleitet dich von deiner Rolle als Angestellter hin zum Unternehmer. Dabei ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu verstehen und entsprechend zu handeln. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge? Die können dir durchaus begegnen, abhängig von deinem spezifischen Einkommen und der Art deiner Tätigkeit. Das Kleinunternehmerregime könnte auch ein hilfreicher Begleiter auf diesem Weg sein. Aber vergiss nicht, deine Gesundheit und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten – eine passende Krankenversicherung und steuerliche Beratung sind Gold wert. Und stets daran denken: Die Haupttätigkeit bleibt deine primäre Rolle, das Kleinunternehmen sollte einen kleineren Teil deines Einkommens und deiner Zeit in Anspruch nehmen. Eine spannende Reise erwartet dich und du bist bereit, sie zu beginnen!

Disclaimer: Die Infos in diesem Blogbeitrag dienen nur zur allgemeinen Information und sind keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Wir bemühen uns um Richtigkeit und Aktualität, können aber keine Garantien für die Infos geben. Deine Handlungen auf Basis dieser Infos sind auf eigene Gefahr. Es ist empfehlenswert, vor Entscheidungen oder Maßnahmen aufgrund dieser Infos professionelle Rechts- oder Steuerberatung einzuholen.

Redaktion

evgenij

Ich bin Evgenij, der technische Kopf und Marketingexperte bei Sidepreneur. Hauptberuflich leite ich eine Online-Marketing-Agentur in Nürnberg, spezialisiert auf individuelle Wachstumsstrategien im digitalen Raum. Meine Freizeit verbringe ich gerne mit meiner Familie und interessiere mich für American Football #Cheesehead

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