SP 135 Warum das Verpackungsgesetz auch Sidepreneure betreffen kann- Interview mit Ida Schlößer von Interseroh

Hier kannst du das Interview mit Ida Schlösser von Interseroh anhören:

 

WER TÄTIGT SIE NICHT, DIE BESTELLUNGEN ONLINE?

Juliane: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Episode des Sidepreneur-Podcasts. Ich freue mich, dass du heute wieder eingeschaltet hast, denn wir haben ein wirklich interessantes Thema. Ich weiß nicht, wie es dir geht, aber ich bin jemand, der gerne einiges im Internet bestellt und bei dem dann auch sehr viele Kartons zuhause ankommen. Und vielleicht bist genau du dieser jemand, der mir diese Sachen schickt. Du hast als Sidepreneur vielleicht einen Onlineshop oder ein stationäres Geschäft und verschickst Bücher- und Warensendungen, Päckchen und Pakete an deine Kunden.

 

DAS NEUE IN KRAFT GETRETENE VERPACKUNGSGESETZ 2019

Wie du vielleicht schon weißt, ist in diesem Jahr ein Gesetz in Kraft getreten, das sogenannte Verpackungsgesetz.

Hierzu habe ich mir heute eine absolute Expertin eingeladen, die Licht ins Dunkel bringen wird. Was ist zu beachten? Was passiert mit dem ganzen Papier, wenn ich Verpackung für mein Business nutze? Wie muss ich da handeln und was ist zu tun?  

 

IDA SCHLÖßER VON INTERSEROH

Ich freue mich, dass Ida Schlößer heute bei uns im Interview ist.

Herzlich willkommen hier bei uns im Sidepreneur-Podcast, liebe Ida. Stelle dich doch kurz vor und erzähle, für wen du arbeitest und was dein Job ist.

Ida: Hi, Juliane. Mein Name ist Ida Schlösser, ich freue mich am Podcast teilnehmen zu dürfen. Als Expertin zum Verpackungsgesetz kann ich mich insofern bezeichnen, weil ich für den Umweltdienstleister Interseroh mit Sitz in Köln tätig bin.

 

DUALER UMWELTDIENSTLEISTER ERÖFFNET ONLINESHOP: LIZENZERO

Dieser Umweltdienstleister betreibt ein duales System und wir haben uns in den letzten Monaten verstärkt auf das Verpackungsgesetz vorbereitet und an der Entwicklung eines Onlineshops gearbeitet. Dieser heißt Lizenzero und soll insbesondere kleineren Händlern und mittelständischen Unternehmern das ganze Thema Verpackungslizenzierung möglichst einfach machen. Einfach weil wir wissen, dass dieser Bürokratieaufwand viel Zeit kostet, die man dann insbesondere als kleiner Unternehmer auch nicht wirklich hat.

Juliane: Kannst du da ein bisschen was sagen, was hat es denn mit diesem Verpackungsgesetz auf sich? Warum kam das jetzt und warum gibt es das nicht schon seit 10 Jahren?

 

VERPACKUNGSGESETZ LÖST VERPACKUNGVO AB

Ida: Wie du schon gesagt hast, das Verpackungsgesetz ist jetzt zu Anfang 2019 in Kraft getreten und hat damit die Verpackungsverordnung abgelöst. Diese galt schon sehr lange seit den 90er Jahren und hat das Ziel gehabt, für möglichst hohe Recyclingquoten in Bezug auf Verpackungsabfälle zu sorgen. Es gab im Kontext dieser Verordnung allerdings auch einige Schlupflöcher, die zu Trittbrettfahrern geführt haben und dabei sind sehr viele um ihre Pflicht drumherum gekommen.

 

JEDER IST FÜR SEINE VERPACKUNG VERANTWORTLICH

Das Verpackungsgesetz will das ausräumen und hat dementsprechend die Bestimmungen verschärft. Es hat auch sehr viel höhere Recyclingquoten für die nächsten Jahre im Blick und pocht im Grunde genommen sehr verstärkt auf die Produktverantwortung, die jeder der Verpackung in Umlauf bringt, eben nicht für seine Ware, sondern auch für diese Verpackung die letztlich als Abfall beim Endverbraucher anfällt. Und die von dort aus abgeholt, gesammelt und sortiert werden muss, um im Bestfall zu möglichst hohen Quoten recycelt werden kann.

 

WIE GEHT DER HÄNDLER MIT DER ENTSORGUNG DES VERBRAUCHERS UM?

Juliane: Ich schaue jetzt einfach mal durch die Konsumentenbrille und habe meine Verpackung zuhause liegen. Wie kann ich als Versender Einfluss darauf nehmen, wie mein Kunde diese Verpackung entsorgt? Dass er sie in die Papiertonne wirft oder, dass er zwischen Styropor und anderen Materialien trennt. Welche Handhabe habe ich als Versender?

 

VERPACKUNGSWAHNSINN, VERBUNDSTOFFE, WAS GEHÖRT WOHIN?  

Ida: Im Grunde genommen kann man immer hinweisend arbeiten und es dem Endkonsumenten so einfach wie möglich machen. Leider ist in den letzten Jahren der Verpackungswahnsinn ausgeartet. Es gibt immer verrücktere Verpackungen, die verschiedenen Materialien untrennbar miteinander verbinden usw. Man kennt dies insbesondere aus dem Lebensmittelbereich. Dort hat man ganz viele Verbundstoffe und es wird dem Konsumenten nicht gerade leichter gemacht, dass er erkennt, welches Material in welche Tonne und welche in den Abfallsammelbehälter gehört.

 

VERSANDHANDEL VERGIBT IMMER MEHR HINWEISE AUF DIE VERPACKUNGEN  

Beim Versandhandel würde ich tendenziell sagen, dass dies noch relativ einfach ist, denn im Grunde genommen hat man in den meisten Fällen den Versandkarton, der aus Pappe ist. Man hat noch Packhilfsmittel und Füllmaterial, was in den meisten Fällen wiederum Kunststoff oder auch Pappe, Papier usw. ist. Hier ist es für den Endkonsumenten noch relativ einfach, die Sachen zu trennen. Es kann aber nicht schaden, wenn der Händler noch einmal eine Handreichung gibt und dem Endkonsumenten sagt, wie was entsorgt werden muss. Tatsächlich merkt man, dass in den letzten Jahren und Wochen auch, welche Reaktionen auf das Verpackungsgesetz folgen. Gerade die großen Hersteller gehen tatsächlich dazu über, Hinweise auf ihre Verpackungen zu drucken. Das ist eine tolle Entwicklung.

 

FÜR WEN GILT DAS VERPACKUNGSGESETZ?

Juliane: Für wen gilt denn dieses Gesetz? Gilt es schon für mich, wenn ich einmal im Monat ein Paket verschicke, als Händler?

Ida: Grundsätzlich gilt das Verpackungsgesetz. Von diesem ist derjenige betroffen, der gewerbsmäßig eine Verpackung mit Ware befüllt und anschließend in Umlauf bringt. Wenn diese typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt, dann ist man betroffen und verpflichtet, seine Verpackung zu lizenzieren.

Das ist jetzt die Grundannahme und die Grundkonstellation dessen, wer vom Verpackungsgesetz betroffen ist. Um deine Frage zu beantworten, ob das Gesetz für mich schon greift, wenn man eine Verpackung im Monat versendet.  

 

GEWERBLICHER VERSAND IST LIZENZIERPFLICHTIG

Es kommt darauf an, ob ein Gewerbe angemeldet ist und wenn dies vorliegt, dann ist es völlig egal wie viele Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Das Ganze greift wirklich ab der ersten befüllten und in Umlauf gebrachten Verpackung.

 

UM WELCHE VERPACKUNG GEHT ES GENAU?

Wir reden die ganze Zeit vom Oberbegriff „Verpackung“. Ganz wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz immer die Verkaufsverpackung meint. Das sind letztendlich die, die beim Endkunden ankommen und darunter fallen der mehrfach benannte Versandkarton mit samt aller Materialien, die damit versendet werden, damit das Produkt sicher und heil beim Endkonsumenten ankommt. Dazu gehört aber auch eine Produktverpackung. Wenn ich beispielsweise ein Parfüm in einen Karton stecke, dann ist das die direkte Produktverpackung, die letztendlich vom Endkonsumenten entsorgt wird. Dann gibt es noch eine weitere Verpackungsgruppe, die darunter fällt, nämlich die Serviceverpackungen.

 

SERVICEVERPACKUNG, VERSANDVERPACKUNG UND PRODUKTVERPACKUNG

Serviceverpackungen sind wiederum so klassische Fälle wie der Coffee to go Becher oder die Bäckereitüte, die dazu benutzt werden, um die Ware erst bei der Übergabe an den Endkonsumenten in die Verpackung zu füllen. Man kann sich eigentlich sehr gut merken, es gibt diese Verpackungsarten: Serviceverpackung, Versandverpackung und Produktverpackung. Diese fallen direkt unter das Verpackungsgesetz.

 

AUCH DIE BÄCKEREI UM´s ECK?

Juliane: Du hast gerade Bäckereien erwähnt, da möchte ich noch einmal nachfragen. Das bedeutet, dass jede Bäckerei dazu verpflichtet ist, ihre Verpackungen/Tüten lizenzieren zu lassen?

Ida: Im Grunde schon, denn auch die werden letztendlich vom Endkonsumenten in Empfang genommen und entsorgt. Dabei ist es egal, ob sie Zuhause oder in die Mülltonne unterwegs entsorgt werden, was beim Coffee to go Becher oder der Bäckereitüte sehr häufig der Fall ist. Aber auch diese Anfallstellen müssen letztendlich einer Verwertung zugeführt werden.

 

SERVICEVERPACKUNGEN: NUR HIER KANN ÜBERTRAGEN WERDEN

Serviceverpackungen sind der einzige Sonderfall, bei dem nicht zwangsläufig die Bäckerei verpflichtet ist, die Verpackung lizenzieren zu lassen. Sie kann von ihrem Verpackungslieferanten, also vom Vorvertreiber dieser Verpackung verlangen, dass er die Lizenzierung für die Verpackung übernimmt.

Um es aber noch einmal ganz deutlich zu machen: Das ist wirklich die einzige Ausnahme, wo die Lizenzierungspflicht übertragen werden kann. Ansonsten ist es immer der Letztvertreiber, der seine Verpackung lizenzieren muss und das gilt entsprechend für Produkt und Versand.

 

AUCH DER KLEINE ETSY-SHOP FÄLLT DARUNTER

Juliane: Ich habe gerade noch einmal nachgedacht, wer unsere Hörer/innen sind. Ich bediene das jetzt mal klischeehaft, aber jetzt als Beispiel Frauen, die Mütter werden, die merken in der Elternzeit, dass ihr Job nicht mehr ganz passt und fangen an zu nähen und Kinderkleidung herzustellen und machten bei Dawanda einen Shop auf, was es jetzt nicht mehr geht. Sie haben also einen kleinen Onlineshop und obwohl sie damit als Hobby angefangen haben, haben aber ein Gewerbe angemeldet und verkaufen im Monat vielleicht 2-3 Sachen. Ein größeres Business ist daraus noch nicht entstanden. Auch diese, die jetzt zuhören, sollten sich laut meinem Verständnis angesprochen fühlen, und sich um die Lizenzierung kümmern.

 

FAUSTREGEL: SOBALD EIN GEWERBE VORHANDEN IST

Ida: Ja, definitiv. Als Faustregel kann man sich merken, sobald ein Gewerbe vorhanden ist, dann gilt das Ganze ab der ersten Verpackung. Es gibt keine Mindestmengen, keine Bagatellgrenzen, sondern wirklich ohne Ausnahme.

Juliane: Das ist eine sehr interessante Info. Angenommen ich bin jetzt die Onlineshop-Betreiber/in und denke, gut, dass ich jetzt die Podcast-Episode höre, das ist völlig an mir vorbeigegangen, dass ich das für meine 2 bis 3 Bestellungen im Monat jetzt machen muss. Ich bin jetzt Betroffene. Du sagst, es ist egal, es gilt ab der ersten Versendung und damit ab der ersten Verpackung. Was sind jetzt die nächsten Schritte, die ich machen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein?

 

WO KANN MAN SICH ANMELDEN?

Ida: Es gibt tatsächlich zwei Anlaufstellen und zwar wurde mit dem Verpackungsgesetz eine zusätzliche Kontrollinstanz ins Leben gerufen. Das ist die Stiftung  Zentrale Stelle Verpackungsregister. Die hat auch schon im Namen, was man da tun muss, nämlich sich offiziell registrieren. Das wird nachher in ein öffentlich einsehbares Register übertragen. Dort wird man mit seinem Markennamen und Unternehmen hinterlegt.

Das hat den Hintergrund, dass dadurch gehofft wird, dass ein fairer Wettbewerb entsteht, weil letztendlich jeder seine Verpackung lizenzieren soll. Wenn er versucht darum herumzukommen, ist das nicht mehr fair gegenüber allen anderen, die das korrekterweise tun.

 

VERPACKUNGSREGISTER ONLINE ERREICHBAR

Dementsprechend ist das Punkt 1. Die zentrale Stelle Verpackungsregister ist online erreichbar. Man kann sie bei Google finden und kommt auf die Seite und dort wird man durch den Registrierungsprozess geführt. Schritt 2 ist, man sucht sich ein duales System raus. Aktuell sind das 9 bzw. sehr bald nur noch 8, die in Deutschland anerkannt sind und agieren. Interseroh ist eines davon. Die bieten im Prinzip alle eine Onlinelösung an und man kann seine Verpackung lizenzieren. Ganz wichtig dabei ist, dass man wissen muss, wie viele Verpackungen man hat und zwar im Sinne von Gewichtsangaben. Wie viel Verpackung in kg bringt man im Jahr in Umlauf. Da gibt es ein paar Berechnungshilfen. Man kann dies natürlich auch durch einen Verpackungslieferanten Bruchrechnen lassen.

 

LIZENZERO UND VERPACKUNGSMENGEN IN KG

Wir bei Lizenzero stellen auch eine Berechnung zur Verfügung. Man braucht nur die Stückzahl eingeben und bekommt die Gewichtsangaben. Im Grunde genommen muss man diese Verpackungsmengen für das Jahr lizenzieren. Das bedeutet, man schließt einen Lizenzierungsvertrag und zahlt dafür auch einige Lizenzentgelte. Deren Höhe richtet sich danach, wie viele Verpackungen ich in den Verkehr bringe und welchen Materialien das sind.

 

VERPACKUNGSMENGEN PRO JAHR MELDEN

Dann gibt es noch einen 3. Schritt. Man muss noch einmal zur zentralen Stelle Verpackungsregister. Dort gibt man den Namen des dualen Systems ein, bei dem man seine Verpackung lizenziert und die Verpackungsmenge, die man dort angegeben hat. Dann ist man für das Jahr safe und ist lizenziert und entpflichtet seine Verpackung.

Juliane: Das heißt dann also, ich kann mich zurücklehnen und mich auf mein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Ich bin 1 Jahr lang frei von Gedanken an die Lizenzierung.

 

SCHWANKUNGEN WG SAISON: KANN MAN KORRIGIEREN?  

Ida: Ja, richtig. Im Grunde genommen schon. Das wird auch auf die meisten kleinen Händler tatsächlich so zutreffen. Sollte man aber merken, dass man über das Jahr große Schwankungen hat z. B. Saisonbedingt und es werden doch sehr viel mehr Verpackungen oder weniger Verpackungen, dann kann man seine Angaben auch korrigieren. Das bieten aber nicht alle dualen Systeme an. Daher muss man sich im Vorfeld mit den Vertragskonditionen auseinandersetzen und schauen, wie wichtig eine Flexibilität ist. Man vermeidet, dass man am Jahresende, denn da muss auch noch einmal eine Jahresabschlußmengenmeldung gemacht werden, von einer großen Nachmeldung und einer großen Nachzahlung überrollt wird. Durch die Flexibilität kann man gut sehen, dass man die Schwankungen gut über das Jahr verteilt und relativ gering hält.

 

JAHRESABSCHLUßMENGENMELDUNG

Die Jahresabschlussmengenmeldung steht noch einmal zu Beginn des Folgejahres an. Man muss im Grunde noch einmal nachprüfen, ob die ehemals gemachte Angabe, denn die kann immer nur eine Schätzung sein, korrekt war. Und diese Angaben müssen dann wiederum bei beiden Anlaufstellen bestätigt werden.  

Juliane: Wird die Lizenzierung auch für das Folgejahr vorgenommen? Oder muss man vorzeitig am Jahresende etwas melden oder abschließen? Wie funktioniert das genau?

 

VERPACKUNG MUSS BEVOR SIE IN DEN UMLAUF KOMMT, LIZENZIERT WERDEN

Ida: Das Ganze funktioniert immer unter der Prämisse, dass man Verpackungen, die nicht lizenziert sind, nicht in den Verkehr bringen darf. Das heißt, der Zeitpunkt um seine Verpackung für das nächste Kalenderjahr zu melden, wäre vor Beginn dieses Jahres. Man meldet seine Verpackung pünktlich für ein gesamtes Jahr im Voraus. Das bedeutet, dass man vor dem 1.1. des Jahres, gemäß dem Verpackungsgesetz des 1.1.2019, seine Lizenzierung haben sollte.

 

Juliane: Gibt es da einen Reminder oder bin ich in der Selbstverantwortung, an diese Meldung zu denken? Ich stelle mir gerade vor: Ich bin Versandhändler und habe ein sehr hohes Weihnachtsgeschäft und enorm viel zu tun. Da habe ich diese Verlängerung oder Neumeldung nicht mehr auf dem Schirm. Kommt da eine Info „Bitte denkt dran, jetzt im Dezember ist wieder eine Meldung zu machen, damit du auch ab dem 2.1. weiter deine Pakete verschicken kannst“? Oder wie ist das?

LIZENZERO VERSCHICKT REMINDER FÜR DIE WICHTIGEN TERMINE

Ida: Wir bieten den Service tatsächlich an. Man bekommt sowohl für die Jahresabschlußmengenmeldung als auch für die Neumeldung fürs neue Jahr E-Mails, mehrfache Reminder. Insbesondere am Jahresende, das im Zeichen des Weihnachtsgeschäftes steht, hat man das Verpackungsgesetz wahrscheinlich als allerletztes im Kopf. Reminder anzubieten macht an der Stelle Sinn.

Juliane: Dann lass uns doch gern mal über euren Service sprechen. Du hast eben schon einen Vorteil angesprochen, dass ihr Reminder aussendet. Was genau ist euer Service und welche großen Vorteile habe ich jetzt als Kundin, als Onlinehändlerin oder auch so als Händlerin wenn mich für euch entscheide?

 

LIZENZERO: VERPACKUNGSLIZENZIERUNG BEI EINEM DUALEN SYSTEM

Ida: Im Grunde bieten wir mit Lizenzero im Onlineshop genau diesen 2. Schritt an, von dem ich gerade gesprochen habe, nämlich der Verpackungslizenzierung bei einem dualen System. In dem Fall beim dualen System Interseroh. Im Hinterkopf hatten wir für die Entwicklung dieses Shops immer den kleineren, mittelständischen Unternehmer der wirklich wenig Kapazität hat, den bürokratischen Aufwand nebenher noch zu stemmen. Dementsprechend war es uns ein besonderes Anliegen, diesen ganzen Prozess sehr einfach zu halten, sehr unkompliziert zu machen und auch so zu halten, dass er schnell abgeschlossen werden kann. Er ist sehr effizient abzuwickeln und bindet damit wenig Kapazität.

 

BERECHNUNGSHILFEN UND ONLINE HANDLING VEREINFACHEN

Deswegen haben wir z. B. die angesprochene Berechnungshilfe entwickelt, wo man nicht für sich Zuhause seine Mengen selbst ausrechnen muss, sondern kann Unterstützern dies tun lassen kann. Das Ganze funktioniert komplett online und wir stellen sehr viele Infos zum Thema bereit, damit sich selbst informieren kann, gut abgeholt ist, weil das ganze doch ein sehr komplexes Feld ist und zusätzlich kann man, wenn man einmal den Lizenzierungsvertrag abgeschlossen hat, diesen komplett verwalten. Man kann online kündigen, online Mengenmeldung- und Änderungen vornehmen, Verlängerung des Vertrages usw.. Da gibt es keine großen Abstimmungsschleifen mit Ansprechpartnern, wo man anrufen muss, sondern man ist da sehr selbstständig in seinem Tun.

 

WIE KANN ICH LIZENZERO ERREICHEN?

Juliane: Super. Wenn jetzt also einige unserer Hörer/innen sagen, „Oh man, da habe ich jetzt noch eine neue Baustelle, das habe ich noch gar nicht mitbekommen“ oder „Puh, gut dass mich Sidepreneur daran erinnert, ich habe es auf der To-Do-Liste, weiß aber nicht wie ich dazu komme, meine Verpackungen lizenzieren zu lassen“, erzähl uns doch noch kurz, wo man euch im Word Wide Web und auch in Social Media findet, um eventuell auch Kontakt aufnehmen zu können.

Ida: Unseren Onlineshop erreicht man direkt unter www.lizenzero.de und ansonsten sind wir auf den gängigen Social Media Kanälen unterwegs, insbesondere Facebook, da eben auch unter dem Stichwort „Lizenzero“.

 

DANKESCHÖN FÜR DEN EINFACHEN, LEHR- UND HILFREICHEN EINBLICK

Juliane: Vielen Dank. Ich danke dir für den unkomplizierten und sehr einfachen Einblick in ein doch ein sehr komplexes Thema. Gesetze sind ja immer mit sehr viel Fachtermini besetzt, aber du hast es wunderbar auf den Punkt gebracht, was ab besten gestern zu tun ist, wenn man sich noch nicht darum gekümmert hat. Ich danke dir, für deine Zeit.

Ida: Sehr gerne.

Juliane: Und euch liebe Sidepreneure da draußen, nachstehend alle benötigten Links!

 

Ich wünsche euch wie immer, viel Erfolg bei euren oder mit eurem Sidebusiness. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch gerne: info@sidepreneur.de ist unsere E-Mailadresse. Oder kommt in unsere Facebook Community. Auch dort können Fragen gestellt werden. Die Community ergänzt sich auch ohne Peters und meine Antworten super und wir haben Mitglieder aus vielen Fachgebieten. Kommt einfach da vorbei. Bis dann. Tschüss.

 

Über die Gesprächspartnerin:

Ida Schlößer ist im Onlinemarketing des Umweltdienstleisters Interseroh tätig und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“ mitentwickelt. Ziel bei der Shopkonzeption war es, den bürokratischen Aufwand im Kontext des Verpackungsgesetzes möglichst gering zu halten und hiermit vor allem kleinen und mittelständischen Händlern unter die Arme zu greifen. Sie können ihren Pflichten dank des Shops zeit- und kosteneffizient in wenigen Schritten und komplett online nachkommen.

 

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Redaktion

Juliane Benad

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