In dieser Episode begrüßt Peter noch einmal den Steuerberater Matthias Gschnaidter im Interview. Im 2. Teil dieses Gesprächs erklärt Matthias, was du bei der Gewerbeanmeldung beachten solltest und welche Steuern als Unternehmer auf dich zukommen.
Du hast Teil 1 des Gesprächs verpasst? Hier ging es um die Wahl der passenden Unternehmensform
Die ersten Schritte zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Der Weg zur Gewerbeanmeldung
Nachdem die passende Rechtsform gewählt wurde, ist der nächste Schritt die Gewerbeanmeldung. Diese erfolgt entweder beim örtlichen Gewerbeamt oder der Gemeinde und ist auch für nebenberufliche Tätigkeiten Pflicht. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, das daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Alternativ kann dieser auch direkt heruntergeladen und ausgefüllt werden. Besonders wichtig ist die Eintragung der Steuernummer, die für Rechnungen erforderlich ist. In Städten kann die Zuteilung mehrere Wochen dauern, weshalb sich hier Geduld und vorausschauende Planung lohnen.
Buchhaltung und steuerliche Pflichten
Aufzeichnungspflicht vs. Buchführungspflicht
Nicht jeder Selbstständige ist sofort buchführungspflichtig. Kleinere Betriebe mit einem Gewinn von unter 60.000 EUR oder einem Umsatz von unter 600.000 EUR dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Diese einfachere Methode zur Gewinnermittlung kann im steuerlichen Erfassungsbogen gewählt werden und eignet sich besonders für den nebenberuflichen Einstieg.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbstständige mit einem Umsatz von unter 17.500 EUR pro Jahr von der Umsatzsteuerpflicht. Wer größere Anschaffungen plant und von einem Vorsteuerabzug profitieren möchte, sollte jedoch gut abwägen, ob die Regelung passt. Die Wahl der Umsatzbesteuerung beeinflusst die Liquidität und ist deshalb besonders für Neugründer relevant.
Wichtige Steuerarten und Fristen für Selbstständige
Gewerbesteuer
Nur wer mit seinem Gewinn über den Freibetrag von 24.500 EUR kommt, zahlt Gewerbesteuer. Für viele nebenberuflich Selbstständige wird diese Steuer erst mit zunehmendem Geschäftserfolg relevant.
Umsatzsteuervoranmeldung
Selbstständige, die Umsatzsteuer abführen, müssen im ersten Jahr monatlich bis zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Diese kann später auf eine quartalsweise oder jährliche Abgabe reduziert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Fazit und weitere Ressourcen
Neben der Gewerbeanmeldung und der Entscheidung über die Umsatzsteuerpflicht ist es wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten und den Aufzeichnungsvorschriften vertraut zu machen. Wer die Grundlagen kennt und die steuerlichen Anforderungen von Anfang an berücksichtigt, schafft die beste Basis für einen erfolgreichen Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Weitere Infos zur Wahl der passenden Rechtsform gibt es in der ersten Episode unserer Podcast-Reihe. Wer mehr über Matthias Gschnaidter und seine Arbeit erfahren möchte, findet seine Kontaktdaten und unsere Facebook-Community in den Shownotes.
Links der Folge:
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